Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnungen müssen jährlich erstellt werden, wenn •sich ein Objekt im Besitz mehrer Eigentümer befindet•ein Gebäude ganz oder teilweise vermietet istUnsere Leistungen für Ihre Abrechnung: •Erstellung einer Liste aller für die Abrechnung notwendigen Unterlagen•Erstellung von Einzelabrechnungen für jede Nutzungseinheit•Erstellung von Einzelabrechnungen für die Mieter unter Berücksichtigung der umlagefähigen Kosten•Erstellung einer Gesamtabrechnung zur Übersicht für den Eigentümer oder Verwalter•Feststellung des Nachzahlungs- bzw. Rückgewährsanspruches•Überprüfung von bereits von Ihnen oder Dritten erstellten Abrechnungen•Beantwortung von Einzelfragen wenn Sie Ihre Abrechnung selbst erstellen•Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur von angemahnten Abrechnungen•Erstellung von Teilabrechnung•Vorhaltung von Belegen zur Einsichtnahme für Mieter